Janner Waagen GmbH

AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Janner Waagen GmbH

 

I. Geltungsbereich

Diese allgemeine Geschäftsbeziehungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Janner Waagen GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch sofern Sie im Bereich einzelner Geschäftsabschlüsse nicht für jedes Einzelgeschäft einbezogen worden.
Auf Privatpersonen finden die nachstehenden Geschäftsbedingungen insoweit Anwendung, als dies gesetzlich zulässig ist.

 

II. Kostenvoranschläge

1. Im Rahmen von Kostenvoranschlägen handelt es sich bei allen Preisangaben seitens der Firma Janner Waagen GmbH welcher Art auch immer um unverbindliche Kostenschätzungen, ohne Umsatzsteuern, es sei denn, diese wird im Kostenvoranschlag entsprechend ausgewiesen. Ein Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar und verpflichtet die Firma Janner Waagen GmbH nicht zur Ausführung der darin aufgeführten Leistungen

2. Alle Entwürfe, Pläne, Kalkulation und sonstigen Unterlagen bleiben auch im Fall der Auftragserteilung geistiges Eigentum der Firma Janner Waagen GmbH und dürfen nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Im Fall der Nichtbeachtung ist die Firma Janner Waagen GmbH mangels anders lautender Vereinbarung berechtigt eine verschuldensunabhängige Pauschale in Höhe von zehn Prozent der kalkulierten und vereinbarten Auftragssumme als Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. Dem Kunden obliegt die Möglichkeit auch einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Unabhängig von einem Kostenvoranschlag ist vorbehalten, eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu verlangen, sofern sich bei Durchführung der Arbeiten Umstände ergeben, die vorher im Rahmen eines Angebots nicht erkannt werden konnten.
Die Firma Janner Waagen GmbH wird dem Geschäftspartner über diese Umstände Anzeige machen, der Geschäftspartner hat dann die Pflicht, qualifiziert und in angemessener Frist Stellung zu nehmen. Ansonsten ist die Firma Janner Waagen GmbH nicht zur Durchführung der Arbeiten verpflichtet.

 

 

III. Angebot, Auftrag und Preise

1. Sofern die Firma Janner Waagen GmbH ein Angebot unterbreitet, ist sie an dieses Angebot höchstens für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Bei dem Angebot zugrunde gelegten Preisen handelt es sich im Zweifel immer um Nettobeträge.

Sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird seitens der Firma Janner Waagen GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, wobei Materialienumfang gemäß dem üblichen Verkaufspreis samt sonstige Barauslagen in Rechnung gestellt werden. Eine Erweiterung des Auftrags ist auch gültig, wenn Sie mündlich erfolgt und seitens der Firma Janner Waagen GmbH schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird.
Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß.

2. Für den Fall, dass sich die Materialkosten bezogen auf jeweils ausgewiesenen Einzelpositionen der getroffenen Vereinbarung um mehr als 3% erhöht, ist die Firma Janner Waagen GmbH zu Preisanpassungen berechtigt, sofern Sie an der Preiserhöhung kein Verschulden trifft.

Im Angebot nicht enthalten ist die Prüfung benötigter behördlicher Bewilligungen. Eine Erwirkung behördlicher Bewilligungen obliegt dem Kunden. Sofern die Firma Janner Waagen GmbH an der Erteilung behördlicher Genehmigungen mitwirkt, erfolgt eine Berechnung der Mitwirkung zusätzlich zu dem im Angebot gemachten Preis unter Verrech-nung gemäß Regie.

3. Die Regiesätze der Firma Janner Waagen GmbH bemessen sich anhand der üblichen Stundensätze für den jeweils eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zuzüglich Material und Mehrwertsteuer.

 

 

IV. Lieferung und Leistung

1. Die Lieferung- und Leistungserbringung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden zum und am vereinbarten Erfüllungsort. Mangels anders lautender Vereinbarung ist Erfüllungsort der Firmensitz der Firma Janner Waagen GmbH. Teillieferungen sind zulässig. Auch ist die Firma Janner Waagen GmbH berechtigt, zur teilweisen oder gänzlichen Ausführung des Auftrags Subunternehmer heranzuziehen. Vereinbarte Liefertermine gelten ausdrücklich nicht als Fixtermine. Ein Kunde ist wegen Verzuges nur zum Rücktritt berechtigt, nachdem er zuvor eine schriftliche Frist mit 4-wöchiger Nachholungsmöglichkeit, mittels eingeschriebenen Briefs gesetzt hat.
Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet - sofern notwendig - am Ort der Leistung eine entsprechende Strom und Wasserversorgung auf seine Kosten sicherzustellen und die Verbrauchskosten direkt zu übernehmen. Er hat auch entsprechende Lager und Parkplätze unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat er die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks zu tragen. Der Kunde ist auch verpflichtet, auf Verlangen der Firma Janner Waagen GmbH für Inbetriebnahmemaßnahmen kostenlos, Material und Personal zur Verfügung zu stellen.

2. Im Fall von Verzögerungen bezüglich der Leistungserbringung durch Ereignisse die nicht von der Firma Janner Waagen GmbH zu vertreten sind, ist die Firma Janner Waagen GmbH für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.
Sofern eine Ausführung des Werks aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, unterbleibt, ist die Firma Janner Waagen GmbH unbeschadet der Geltendmachung darüber hinaus gehender Ansprüche berechtigt, die gesamten Materialkosten, die Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 30% der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.
Soweit eine Leistungserbringung zum Teil auch gänzlich unmöglich ist, ohne dass dies auf das Verschulden des Kunden als auch auf das Verschulden der Firma Janner Waagen GmbH zurückzuführen ist, ist die Firma Janner Waagen GmbH berechtigt, den tatsächlichen bisherigen Materialaufwand nebst Auslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

3. Die Abnahme eines Gewerks hat durch den Kunden spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellung zu erfolgen. Das Vorliegen lediglich unwesentlicher Mängel berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Kommt eine Abnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht zustande, gilt die Abnahme mit dem Ablauf des dritten Tages nach der Fertigstellungsanzeige als bewirkt.
Sofern Eichung, Kalibrierung und Funktionsprüfung Bestandteil des Auftrages ist, gilt das
Gewerk oder die Dienstleistung mit Ausführung dieser Arbeit abgenommen.

4. Die Firma Janner Waagen GmbH ist berechtigt, im technischen Bereich im eigenen Ermessen Konstruktionen und Ausführungen vorzunehmen, soweit diese sinnvoll und zweckmäßig sind und dadurch das Ziel des Auftrages nicht beeinträchtigt und die Funktion des Gewerks gewährleistet ist. Die Firma Janner Waagen GmbH wird den Auftraggeber hierüber zeitnah informieren. Die Zustimmung zu einer abweichenden Ausführung darf nur verweigert werden, wenn diese dem Ziel des Auftrags zuwiderläuft.

5. Die Firma Janner Waagen GmbH ist auch berechtigt, im Bereich des jeweiligen Einsatzortes eine branchenübliche Bautafel Ihres Unternehmens aufzustellen, sofern die vertragsgemäße Leistung oder deren Ausführung straßenseitig erkennbar ist.

 

 

V. Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß § IV und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist ab ihrer Erkennbarkeit jeweils qualifiziert und schriftlich zu rügen. Ansonsten sind hier sämtliche Leistungsansprüche und sonstige darauf aufbauende Ansprüche des Kunden erloschen.
Geringfügige Abweichung, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit, von Farbtönen oder im Bezug auf die Konstruktion gelten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen nicht als Mangel und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Im Falle der Gewährleistung hat die Firma Janner Waagen GmbH die Möglichkeit, den Mangel nach ihrer Wahl entweder durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des Kunden auf Wandlung oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen, wobei eine Nachbesserung insgesamt zweimal vorgenommen werden kann, behoben wird.

2. Für (Bau)- Pläne, Berechnungen, behördlichen Bewilligungen und ähnlichen Unterlagen, die uns vom Kunden oder von Personen, die vom Kunden beauftragt wurden oder in sonstiger Weise für ihn tätig werden, übergeben werden, besteht unsererseits keine Verpflichtung auf Überprüfung im Hinblick auf die richtige und fachgerechte Berechnung, Erstellung und Ausführung, noch treffen die Firma Janner Waagen GmbH diesbezügliche Warenpflichten.
Etwas anderes gilt nur, sofern die Firma Janner Waagen GmbH gemäß § III dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch mit der Einholung der behördlichen Genehmigung für das Gewerk, oder mit der Planung des Gewerks beauftragt war.

3. Sofern Besonderheiten oder Mängel an der Substanz eines Gewerks vorhanden sind, die nicht bereits mit freiem Auge deutlich erkennbar sind, hat uns der Kunde hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Überprüfung des Bestandes existiert nicht.

4. Die Firma Janner Waagen GmbH übernimmt keine Gewähr für die spezifische Verwendungsfähigkeit der Lieferung bzw. des gefertigten Gewerks, sofern die Lieferung oder das Gewerk entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers bewerkstelligt ist. Die Firma Janner Waagen GmbH haftet lediglich für die Vertragsgemäßheit und Funktionalität im Sinne des § IV, Abs. 4.

 

 

VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Firma Janner Waagen GmbH sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur erlaubt, sofern eine Abzugsberichtigung in der Rechnung ausgewiesen ist.
Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen des Kunden berechtigt ihn nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen.

2. Sofern vereinbarte Zahlungsziele überschritten werden, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, oder erhält die Firma Janner Wagen GmbH Auskünfte, wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann die Firma Janner Waagen GmbH nach ihrer Wahl Bezahlung sämtlicher noch offenen Rechnungen - ob für ihn fällig oder nicht- verlangen und / oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen gegen irgendwelche Forderungen ist nicht statthaft, es sei denn die Firma Janner Waagen GmbH hat dem schriftlich zugestimmt oder es liegt eine titulierte Forderung gegen die Firma Janner Waagen GmbH vor.

3. Die Firma Janner Waagen GmbH ist zu einer weiteren Lieferung oder Leistungserbringung vor dem Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge nicht verpflichtet. Dies gilt auch, sofern aus anderen Aufträgen der Parteien noch Zahlungen zu Gunsten der Firma Janner Waagen GmbH offen sind.

4. Die Firma Janner Waagen GmbH ist auch berechtigt, vor Ausführung Teilrechnungen im Umfang von 80% der vereinbarten bzw. zu erwartenden Materialkosten zu stellen. Darüber hinaus ist sie ab Beginn der Ausführung berechtigt, für erbrachte Arbeitsleistungen und eingesetztem Material eine Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe der Teilrechnungen jeweils an den bereits erbrachten Leistungen und angefallenen Materialkosten im Verhältnis zu den voraussichtlichen gesamten Kosten zu richten hat.
Auch Teilzahlungen sind sofort zur Zahlung fällig.
Sofern der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist, ist die Firma Janner Waagen GmbH berechtigt jeweils Verzugszinsen in Höhe von 8% / 5% (bei Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich an dieser Stelle auch schon die Kosten, für Mahnung, Inkassoverfahren und unter Umständen gerichtliche Geltendmachung zu übernehmen.

 

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma Janner Waagen GmbH behält sich sämtliche gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten und in Rechnung gestellten Entgelts sowie sonstiger Forderungen ausdrücklich als Eigentum vor.

2. Für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung trotz Fälligkeit wird der Firma Janner Waagen GmbH seitens des Kunden hiermit bereits unwiderruflich das Recht eingeräumt, das Gewerk, selbst wenn es mit dem Boden oder dem Gebäude fest verbunden ist, hiervon wiederum zu trennen und in ihren Gewahrsam zu verbringen. Zu diesem Zweck wird auch das Recht eingeräumt, das Grundstück oder Gebäude zu betreten. Die Fa. Janner Waagen GmbH ist zu der Herausgabe des Werkes erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Ansprüche sowie der Kosten der Demontage, der Lagerung und der voraussichtlichen Kosten der damaligen Montage verpflichtet.

 

 

VIII. Haftung

1. Die Firma Janner Waagen GmbH übernimmt eine Haftung allenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und für sich und ihre Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, deren Entstehung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Gegenstand des Vertrages selbst entstan-den ist, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen besteht ebenfalls nur im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Firma Janner Waagen GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen eine Haftung. Bezüglich Schäden an der Sache selbst wird verwiesen auf den § V dieser AGB.

 

 

IX. Sonstige Bestimmungen

1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Janner Waagen GmbH ist Weiden.

2. Sämtliche Nebenabreden und alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, andernfalls sind sie ungültig.

3. Sofern eine dieser AGB Klauseln ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertragsverhältnisses. An die Stelle der unwirksamen Klausel ist diejenige gesetzliche Regelung zu stellen, die dem Willen der Firma Janner Waagen GmbH am nächsten kommt.

4. Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Messe - Termine

easyFairs Schüttgut
18.-19. Mai 2011 - Dortmund

Katalog

Katalog

Der Katalog der Firma Janner Waagen GmbH ist zum Download verfügbar.

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